Du willst mitmachen?
Klasse, das freut uns!
Bitte schicke uns einfach den Mitgliedsantrag zu, wir freuen uns!
Übersicht über die Beiträge
Die Mitgliederversammlung 2020 hat folgende Beitragsordnung beschlossen.
1. Arten der Mitgliedschaft/en
2. Mitgliedsbeiträge
3. Fälligkeiten und Zahlungen/en
1. Arten der Mitgliedschaft – gemäß Satzung
A. ordentliches Mitglied: natürliche Personen
B. privates förderndes Mitglied
C. institutionelles förderndes Mitglied
D. Ehrenmitglied
2. Mitgliedsbeiträge
Als Basis gilt ein monatlicher Grundbetrag, der jährlich fällig wird. Bei einem Beitritt während des Jahres zählen alle vollen Monate bis zum Ende des Kalenderjahres. Für jeden Beitritt wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages erhoben. Fördernde Mitglieder zahlen mindestens den Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitglieds. Institutionelle Fördermitglieder zahlen mindestens den doppelten Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Über die Gewährung eines ermäßigten Beitrages entscheidet der Vorstand.
Als Monatsbeitrag werden EUR 5,00 festgelegt.
Darauf basierend ergeben sich folgende Jahresbeiträge:
1. A. EUR 60,00
1. B. mindestens EUR 60,00
1. C. mindestens EUR 120,00
1. D. beitragsbefreit
3. Fälligkeiten und Zahlungen
Der erste Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden zum Eintritt in den Verein fällig. Dem Mitglied wird mit der Bestätigung seines Antrages eine Email mit Zahlungsaufforderung und Zahlungsziel von ca. 3 Wochen zugesandt. Für die folgenden Jahresbeiträge erhält jedes Mitglied in den ersten sechs Wochen eines Jahres eine Email mit Zahlungsaufforderung und Zahlungsziel von ca. 3 Wochen. Ein andere Form der Zahlung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.
Ist ein Mitglied, trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung mit der Zahlung des Jahresbeitrages im Rückstand und wird auch dieser nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 1 Monat ausgeglichen, schlägt der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds der Mitgliederversammlung vor. Die Möglichkeit des Ausschlusses wird dem Mitglied mit der
Mahnung schriftlich mitgeteilt.
Sollte ein Mitglied die Zahlung des Jahresbeitrages nicht leisten können, ist dies dem Vorstand entsprechend anzuzeigen. Der Vorstand entscheidet über das weitere Vorgehen.
Ziel ist es das Mitglied im Verein zu halten.